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   VG Kassel, 14.08.2003 - 7 G 1654/03   

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https://dejure.org/2003,28833
VG Kassel, 14.08.2003 - 7 G 1654/03 (https://dejure.org/2003,28833)
VG Kassel, Entscheidung vom 14.08.2003 - 7 G 1654/03 (https://dejure.org/2003,28833)
VG Kassel, Entscheidung vom 14. August 2003 - 7 G 1654/03 (https://dejure.org/2003,28833)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93

    Sozialhilfe - Ehegatten - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheim - Getrenntleben -

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2003 - 7 G 1654/03
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehepartner nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht nur vorübergehend aufgehoben ist (BVerwG FEVS 45, 447, 449; Niedersächsisches OVG FEVS 37, 324; OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 48, 352).

    Aus den kennzeichnenden Gesamtumständen des Einzelfalles muss sich ergeben, dass mindestens einem Ehegatten der Wille zur Fortsetzung einer Lebens"gemeinschaft" fehlt, er vielmehr den Willen hat, sich vom anderen Ehegatten unter Aufgabe dieser Gemeinschaft auf Dauer zu trennen (BVerwG FEVS 45, 447).

    Dies ist ebenfalls ein deutliches Indiz dafür, dass die Eheleute gemeinsam und auf Dauer zusammen leben und wirtschaften, denn ein Getrenntleben kann nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995, - 5 C 8/93 -, BVerwGE 97, 344, m.w.N.) nur angenommen werden, wenn mindestens einer der Ehepartner den Willen hat, sich vom anderen Ehegatten unter Aufgabe der bisherigen Lebensgemeinschaft auf Dauer zu trennen.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2003 - 7 G 1654/03
    Was das Verhältnis des Hilfesuchenden zu seinem Ehegatten angeht, muss daher faktisch eine ihre Beziehung prägende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft vorhanden sein (vgl. BVerfGE 87, 234, 264: "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1997 - 8 A 5182/95

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides; Zuständigkeit der Behörde; Erklärung

    Auszug aus VG Kassel, 14.08.2003 - 7 G 1654/03
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehepartner nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht nur vorübergehend aufgehoben ist (BVerwG FEVS 45, 447, 449; Niedersächsisches OVG FEVS 37, 324; OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 48, 352).
  • VG Kassel, 23.01.2004 - 7 G 108/04
    Die Kammer hat insoweit bereits mit Beschluss vom14.08.2003 in dem Verfahren 7 G 1654/03 unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Neustadt vom 15.03.2002 - 4 K 939/01 NW - bereits folgendes ausgeführt:.
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